An Christi Himmelfahrt – Ku-Klux-Klan-Auftritt in Schmölln: Amtsgericht Altenburg verurteilt vier Männer

Das Amtsgericht Altenburg hat vier Männer zu teils empfindlichen Geldstrafen verurteilt. Grund dafür war ein Auftritt in Ku-Klux-Klan-Kluft in Schmölln an Christi Himmelfahrt.

Wie schnell aus Spaß Ernst wird, haben vier Männer an Christi Himmelfahrt vor zwei Jahren erfahren. So endete ihr gemeinsamer Vatertagsumtrunk in Schmölln mit einem veritablen Polizeieinsatz – und nun auf der Anklagebank. Grund: Das Quartett hatte Kapuzen-Shirts mit Ku-Klux-Klan-Logo an und war damit durch die Sprottestadt gezogen. Darin erkannte das Amtsgericht Altenburg einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und verurteilte die vier Kumpels jetzt zu Geldstrafen.

Amtsgericht: Bis 2500 Euro Strafe für Ku-Klux-Klan-Auftritt

Richter Peter Osin sah durch den aufsehenerregenden Auftritt des Quartetts an jenem 26. Mai 2022 das Uniformverbot nach Paragraf 3 Versammlungsgesetz verletzt. Demnach haben die Männer im Alter von 23, 42, 44 und 50 Jahren an jenem Himmelfahrtsnachmittag mithilfe von drei weißen Kapuzenshirts und einem schwarzen als Gruppe agiert und „eine gemeinsame politische Gesinnung zum Ausdruck gebracht“.

Das sei bereits durch das Tragen der Shirts geschehen, begründete der Vorsitzende sein Urteil. „Und es ist allgemein bekannt, dass der Ku Klux Klan für eine menschenfeindliche Gesinnung steht, für die Unterdrückung von Minderheiten, insbesondere schwarzer Menschen. Er vertritt die Ideologie einer weißen Herrenrasse.“ Und wer ein Shirt dieser Organisation überziehe, „muss sich das zurechnen lassen“. Deshalb müssen die nicht vorbestraften Angeklagten nun Geldstrafen zwischen 1600 und 2500 Euro zahlen.

Polizei findet Adolf-Hitler-Shirt und Hakenkreuz-Koppel

Die variierenden Höhen erklären sich hauptsächlich aus den unterschiedlichen Einkommen und Unterhaltspflichten der vier Männer. Aber auch weil sich einer von ihnen noch vor Ort einsichtig zeigte, während zwei andere zunächst falsche Personalien bei der Polizei angaben und einer die Beamten beleidigte. Dafür wurde er bereits 2023 zu einer Geldstrafe verurteilt, was jetzt strafmildernd berücksichtigt wurde.

Dass sie die Kapuzen-Shirts mit Kreuz auf rotem Hintergrund getragen haben und dabei zeitweise auch die Kapuzen aufhatten, wodurch nur noch die Augen zu sehen waren, räumten die Angeklagten zu Beginn ein. Wer die Kleidungsstücke besorgt hatte, blieb jedoch offen. Nach dem Genuss von reichlich Bier – alle hatten Atemalkoholwerte von über einem Promille – habe man diese angezogen und sei an der Ronneburger Straße und durch den Stadtpark Richtung Museumsschänke gelaufen.

Dabei wurden sie von mehreren Zeugen gesehen. Eine Frau, die das Geschehen beim Vorbeifahren beobachtet hatte, empfand den Auftritt als „bedrohlich“ und rief die Polizei. Die war aber zunächst unschlüssig, ob das Tragen dieser Ku-Klux-Klan-Kluft überhaupt strafbar ist. Erst nach einiger Recherche bejahte das ein Vorgesetzter, weswegen die Beamten die Personalien aufnahmen. Dabei fanden sie bei einem der Männer auch noch ein T-Shirt mit Adolf-Hitler-Porträt und eine Koppel mit Hakenkreuz darauf.

Altenburger Anwalt vergleicht Uniformierung mit Fasching

Auch der Verteidiger einer der Angeklagten, Heinz Pagel, verwies darauf, dass der Ku Klux Klan weder verboten noch als rechtsextrem eingestuft ist. Er verglich die Uniformierung mit einem Karnevalsauftritt. „Beim Fasching kommt auch keiner auf die Idee, die Verkleidung zu bestrafen“, erklärte der Altenburger Anwalt. „An Himmelfahrt ist das ähnlich: Man trifft sich, verkleidet sich und trinkt.“

Das müsse man nicht gut finden, aber strafbar sei es nicht, so Pagel weiter. Zumal es weder Aufzug noch Versammlung gewesen sei und er auch keine konkrete politische Gesinnung erkennen mochte. „Wenn, dann ist es nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz grober Unfug.“ Deswegen forderte der Jurist Freispruch oder allenfalls Geldbußen bis 400 Euro.

Angeklagte bereuen Aktion in Schmölln

Dem widersprach Staatsanwalt André Sbik energisch. „Das war keine Aktion, die spontan im Suff passiert ist“, sagte der Anklagevertreter. „Vielmehr sei die Kleidung vorher besorgt worden. „Die Staatsanwaltschaft ist nicht bereit, hier verharmlosend zu agieren. Sie haben sich uniformiert und so kundgetan, dass Sie sich mit dem Terror und den Gewalttaten des Ku Klux Klan identifiziert haben.“ Daher plädierte er für Geldstrafen zwischen 2000 und 3000 Euro.

Dass Richter Osin in seinem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, leicht darunter blieb, lag auch an den von Reue geprägten letzten Worten der Angeklagten. „Da war keinerlei politische Motivation dahinter, wir hatten nur vor, Leute zu erschrecken“, sagte der eine. Und ein anderer ergänzte: „Wir haben nicht drüber nachgedacht. Das war Scheiße auf Deutsch gesagt.“